Sie benötigen kompetente Hilfe bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses? Bei uns sind Sie richtig! Für eine ordnungsgemäße Erstellung des Jahresabschlusses ist umfangreiches Wissen zu den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften erforderlich. Die steuerverschärfende Rechtslage macht diese Aufgabe zusätzlich komplexer. Wir stellen Ihnen unser Know-how gerne zur Verfügung!
Unser Know-how, Ihr Vorteil
Durch die steuerverschärfende Rechtslage klaffen die handelsrechtlichen und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben immer weiter auseinander. Deshalb muss zusätzlich zu einer Handelsbilanz ebenso eine davon abweichende Steuerbilanz erstellt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe!
Auf der sicheren Seite
Bei der Bilanzierung ist man dem Konflikt „Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen“ immer stärker ausgesetzt. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wir unterstützen Sie bei Optimierungsentscheidungen und nehmen auf Wunsch auch Kontakt mit Ihrer Hausbank auf.
Häufig werden vom Kreditinstitut Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen verlangt. Bei Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen ist eine “einfache“ Bescheinigung zu erstellen. Wurden umfassende Prüfungshandlungen durchgeführt, werden Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, notwendig. Zu diesem Zweck arbeiten wir mit einer etablierten Wirtschaftsprüfungskanzlei zusammen. Die Bandbreite ist hierbei sehr groß.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne bei diesen umfangreichen Aufgaben.