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Regierungsprogramm 2020-2024: Welche Steuerthemen sind für Ärzte interessant?

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Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen und für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Im Regierungsprogramm 2020-2024 sind unter anderem auch die geplanten Änderungen im Bereich Steuern dargestellt.

Im Folgenden finden Sie eine (unvollständige) Übersicht über ausgewählte Gesetzesvorhaben, die für Ärzte von Interesse sein könnten:

Steuerentlastung

  • In der Einkommensteuer sollen die erste, zweite und dritte Stufe des Tarifs reduziert werden: von 25 % auf 20 %, von 35 % auf 30 % und von 42 % auf 40 %.
  • Die Untergrenze des Familienbonus Plus soll von € 250,00 auf € 350,00 pro Kind und der Gesamtbetrag von € 1.500,00 auf € 1.750,00 pro Kind erhöht werden.
  • Für die Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrages sollen Investitionen erst ab € 100.000,00 notwendig sein.
  • Der Körperschaftsteuersatz soll von 25 % auf 21 % gesenkt werden.
  • Ökologische bzw. ethische Investitionen sollen von der KESt befreit werden.
  • Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner soll die Möglichkeit eines Gewinnrücktrages geschaffen werden.

Ökosoziale Marktwirtschaft

  • Die Flugticketabgabe soll auf € 12,00 vereinheitlicht werden (Erhöhung von Kurzstrecke und Mittelstrecke, Senkung der Langstrecke).
  • Erhöhung der NoVA und Überarbeitung der CO2-Formel ohne Deckelung
  • Maßnahmen gegen den Tanktourismus und Lkw-Schwerverkehr aus dem Ausland
  • Ökologisierung der Lkw-Maut, des Dienstwagenprivilegs für neue Dienstwagen und des Pendlerpauschales
  • Bis 2022 sollen aufkommensneutral klimaschädliche Emissionen bepreist und Unternehmen sowie Private sektoral entlastet werden.

Weitere Vorhaben

  • Zusammenlegung der Einkunftsarten Gewerbebetrieb und selbständige Arbeit
  • Zusammenfassung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen unter dem Begriff abzugsfähige Privatausgaben
  • Prüfung der Anpassung der Grenzbeträge der Progressionsstufen auf Basis der Inflation der Vorjahre (kalte Progression)
  • Behaltefrist für eine Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten soll erarbeitet werden.
  • Senkung des USt-Satzes für Damenhygieneartikel
  • steuerliche Begünstigung von Unterstützungsleistungen von umweltfreundlicher betrieblicher Mobilität von Mitarbeitern (z. B. Radfahren, Elektroräder)
  • Prüfung der Regelungen im Bereich der Abschreibungsmethoden
  • Suche nach praktikablen Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen
  • Vereinfachung der Lohnverrechnung
  • leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern
  • Erhöhung der Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auf € 1.000,00. Eine weitere Erhöhung auf € 1.500,00 für GWG mit besonderer Energieeffizienzklasse ist geplant.

Zudem sollen weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug gesetzt werden.

Die Umsetzung der geplanten Gesetzesvorhaben bleibt abzuwarten.

Stand: 25. Februar 2020

Bild: Gina Sanders - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

https://www.wt-sommer.at/news_aerzte/

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Unsere Steuerkanzlei in Bad Hall ist für Klienten erster Ansprechpartner, wenn es um Steuerberatung, Buchhaltung, Lohnverrechnung und Unternehmensgründung geht. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch.

Mag. Christiana Sommer Steuerberaterin & Wirtschaftstreuhänderin, Unternehmensberatung
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